Allgemeine Geschäftsbedingungen der
„Goldschmiede Die Zwei GmbH & Co.KG“

1 Allgemeines
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich oder durch Auslieferung der Wahre an der Kunden erklärt werden. Ausschließliche Vertragsgrundlage ist unsere Auftragsbestätigung oder- sofern eine solche nicht existiert – der Lieferschein bzw. die Rechnung.

1.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums – und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Solche Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2 Preise
2.1 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer wie im Angebot ausgewiesen.

2.2 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein

2.3 Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht, Porto, Verpackung und evt. Versicherung.

3. Zahlung
3.1 Reparaturen, Umarbeitungen und Neuanfertigungen sind bei Abholung in bar oder mit EC Karte gegen Aushändigung einer Quittung ohne Abzug zahlbar.

3.2 Beim Versendungskauf sind die Rechnungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist, kommt der Auftraggeber, ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers in Zahlungsverzug, so weit er noch nicht bezahlt hat.

3.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

4. Gewährleistung
4.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.

4.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und / oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

4.3 Für Mängel an Liefergegenständen leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Rücktritt ) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.5 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Liefergegenstände schriftlich angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

4.6 Wählt der Auftraggeber wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadeneratzanspruch wegen des Mangels zu.

4.7 Beschaffenheit und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien wenn Sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden

4.8 Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

5 Annullierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem Auftrag zurück oder kommt der Vertrag aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht zur Durchführung, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schadensersatz fordern.

6 Haftungsbegrenzung
6.1 Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Schmuckstücke, Edelsteine und andere Wertgegenstände die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Be oder Verarbeitung überlassen werden, werden Sach und fachgerecht unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nach den Wünschen des Auftraggebers weiterverarbeitet. Sollte es trotz Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Schmuckstücke, Edelsteine und anderer Wertgegenstände kommen, so übernimmt der Auftragnehmer dafür keine Haftung.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).

7.2 Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

7.3 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt ausnahmslos das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der „Goldschmiede Die Zwei GmbH & Go. KG“. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die „Goldschmiede Die Zwei GmbH & Go. KG“ ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.